Ihre Kleinanzeige im Jagdmagazin HessenJäger erscheint in der nächsterreichbaren Ausgabe sowie online in der Kleinanzeigenrubrik. Alle online erscheinenden Kleinanzeigen bleiben mindestens 4 Wochen online.
Anzeigenschluss ist jeweils der 15. des Vormonats (Im Dezember/für Januar der 10.12.)!
Ihre Kleinanzeige im HessenJäger können Sie per E-Mail, telefonisch oder über das untenstehende Formular bei uns einreichen.
Bei Kleinanzeigen erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung oder Übersendung von Belegexemplaren. Der entsprechende Betrag wird von ihrem Bankkonto abgezogen.
Bitte beachten Sie bei Kleinanzeigen im Bereich Waffen die besonderen Vorschriften (siehe unten).
Kleinanzeigenverwaltung:
NJN Media AG
Kathrin Leimbach
Schwalbenweg 1
34212 Melsungen
E-Mail: kleinanzeigen@hessenjaeger-online.de
Tel.: +49 5661.9262-29
Fax: +49 5661.9262-20
15,00 Euro für jede Kleinanzeige inkl. 10 Wörter oder Zahlen, eines davon im Fettdruck.
Zuzüglich:
1,50 € je weiteres Wort
1,95 € je weiteres Wort in Fettdruck
10,00 € für Umrandung
10,00 € für farbliche Hinterlegung (hellgrün)
12,50 € Chiffregebühr
alle Preise für Kleinanzeigen inkl. der ges. MwSt.
Informationen zu gewerblichen Anzeigen entnehmen Sie bitte unseren Mediadaten.
Den folgenden Bestellschein können Sie sich als PDF herunterladen, bequem am PC ausfüllen und per E-Mail, Post oder Fax an die Anzeigenleitung schicken.
Achtung Waffengesetz!
Kennzeichnen Sie Ihre Kleinanzeige. Werden erlaubnispflichtige Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch angeboten, müssen diese den Hinweis: "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" enthalten! Nicht erlaubnispflichtige Waffen müssen den Hinweis "Abgabe nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr" enthalten.
Information laut Waffengesetz:
WaffG Anlage 2, Abschnitt 1 "Verbotene Waffen"
Der Umgang (= Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen) mit folgenden Gegenständen ist verboten (gem.Nr. 1.2.4):
Information zum Bundesjagdgesetz
BJagdG § 19, "Sachliche Verbote"
Künstliche Lichtquellen, Spiegel und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind..., beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen.